✔ Unterbringung im 5-Sterne Hotel ✔ Reichhaltiges Besichtigungsprogramm
✔ Reiseerlebnis in Kleingruppen
✔ Zwei Zarenresidenzen Puschkin & Peterhof inklusive
Mit diesem Pracht-Programm erleben Sie St. Petersburg von einer seiner schönsten Seiten. Denn während den Sommermonaten entfaltet die ehemalige Zarenstadt einen einzigartigen Charme. Die Stadt pulsiert und man sieht zahlreiche interessante Straßenvorstellungen am Newski-Prospekt.
Verpassen Sie nicht das Hochziehen der gigantischen und beleuchteten Newa-Brücken zu später Stunde sowie die bezaubernden Fontänen und die herrlichen Park- und Gartenanlagen in den ehemaligen Zarenresidenzen. Auf Sie warten Top-Sehenswürdigkeiten und Streifzüge durch das zauberhafte historische Zentrum, die Ihre Sinne verblüffen und gewiss lange in Erinnerung bleiben.
Eine romantische Bootstour am Abend durch die Kanäle und Wasserstraßen der Stadt wird zum unvergesslichen Erlebnis. Sie erleben bei dieser Städtereise nach St. Petersburg ein intensives und vollkommenes Besichtigungsprogramm.
Das komplette angebotene Programm inkl. aller angebotenen Transfers und Eintrittsgelder ist im Reisepreis inklusive. Das Besichtigungsprogramm ist unsere Empfehlung – es ist gut durchdacht und ist ein Muss jeder Petersburg Reise. Das Programm wird im Umfang wie beschrieben organisiert, kann aber im Ablauf der Reihenfolge individuell optimiert werden.
Für alle angebotenen Transfers (Hoteltransfer, Stadtrundfahrt, Ausflug Puschkin) steht Ihrer Gruppe ein guter PKW/Minivan/Kleinbus mit einem persönlichen Chauffeur zur Verfügung.
Das 5-Sterne Haus „Palace Bridge Hotel“ liegt im historischen Zentrum von St. Petersburg auf der Insel Wassiljewski. Von hier aus erreichen Sie fußläufig die Eremitage, Isaakskathedrale, Admiralität, sowie den Newski Prospekt und zahlreiche andere Sehenswürdigkeiten der wunderschönen Zarenstadt.
Das beliebte Hotel bietet seinen Gästen neben der zentralen Lage auch großartige Möglichkeiten zum Wohlfühlen und Entspannen. Die Einrichtungen des Clubs Palace Bridge entsprechen denen eines Wellnessresorts und machen Ihren Aufenthalt zu einem unvergesslichen Erlebnis. Im zweiten Stockwerk befindet sich der erste überdachte Golfplatz der Stadt, die Golfakademie „Gorki Golf Club“. Die Spa Abteilung des Hauses hat ein 4000 m großes Fitnesscenter und erwartet Sie mit einem Innenpool sowie mit 8 verschiedenen Saunen. Zusätzlich überrascht werden Sie hier mit einem Schneeparadies, in dem Sie sich bei -15°C nach dem Saunagang abkühlen können – eine Wohltat nach einem ereignisreichen Tag in St. Petersburg.
Die schallisolierten Zimmer des Hotels sind stilvoll eingerichtet, bieten viel Platz und überzeugen mit allen Annehmlichkeiten eines 5-Sterne Hotels. Das Badezimmer ist modern, groß und mit Marmor ausgestattet. In Allen Bereichen des „Palace Bridge“ nutzen Sie kostenfreies WLAN.
Die lebendige Lobby mit mehreren Restaurants und Cafés lädt die Gäste zum Verweilen und zu einem kulinarischen Besuch ein. Im Bar-Bereich werden Sie mit Cocktails oder Kaffee und diversen Snacks versorgt. Möchten Sie es außergewöhnlicher, so bietet das Restaurant „Dans Le Noir“ ein einzigartiges Erlebnis und verwöhnt Sie mit gehobener Küche bei völliger Dunkelheit. Alternativ können Sie das spanische Restaurant „Sevilla“ besuchen oder eine leichte Mahlzeit im Café „Garden“ genießen.
Reisedauer: 6 Tage/ 5 Nächte
Voraussichtlicher Reisepreis: 2795,00 EUR/Pers.
Möglicher Reisezeitraum:
01.04.2026 – 31.10.2026
Den Reisetermin (soweit verfügbar) dürfen Sie während
des o.g. Zeitraumes frei wählen.
Für die Hochsaison 13.05. – 26.07. kommt ein Zuschlag von 175,00 EUR/ Pers. hinzu. Grün markierte Reisetage im Kalender bei der Reiseanfrage gehören zur Hochsaison.
Reisepreis: 2295,00 EUR/ Pers. (bei 2 Personen – Gruppe)
Reisepreis: 2195,00 EUR/ Pers. (bei 4 Personen – Gruppe)
Reisepreis: 2145,00 EUR/ Pers. (bei 6 Personen – Gruppe)
Reisepreis: 2095,00 EUR/ Pers. (ab 10 Personen – Gruppe)
Zuzügl. Visumgebühr: 70,00 EUR/ Pers.
Einzelzimmerzuschlag: 445,00 EUR (für die Hochsaison 620,00 EUR).
Zuschlag für eine Verlängerungsnacht: 85,00 EUR/ Pers.
Reisedauer:
6 Tage/ 5 Nächte
Reisepreis:
2795,00 EUR/Pers.
Einzelzimmerzuschlag:
445,00 EUR
Zuzügl. Visumgebühr:
75,00 EUR/ Pers.
Das komplette Besichtigungsprogramm inkl. aller Führungen, Ausflüge, Transfers und Eintrittspreise sind im Reisepreis enthalten. Ihr Besichtigungsprogramm detailliert (bitte hier öffnen) in PDF.
Die Durchführung der ausgeschriebenen Reise ist bereits ab 2 Personen garantiert. Die maximale Teilnehmerzahl unserer Kleingruppen liegt bei 15 Personen, damit eine solche Reise seinen individuellen Touch beibehält.
Sie haben ein bestimmtes Wunschreisedatum und möchten diese ausgeschriebene Reise gerne als eigenständige Privatgruppe buchen? Fragen Sie uns an. Gerne erstellen wir Ihnen ein unverbindliches Reiseangebot.
Ihnen stehen 2 Möglichkeiten zur Verfügung: direkt verbindlich online buchen (bis 4 Personen) oder die Reise unverbindlich anfragen.
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Die nachfolgenden Allgemeinen Reisebedingungen für Pauschalreisen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen dem Reisenden und Newa Tours als dem Reiseveranstalter zustande
kommenden Pauschalreisevertrages. Sie ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651a bis у BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) und der Artikel 250 und 252 des EGBGB (Einführungsgesetz zum BGB) und füllen diese aus. Die Allgemeinen Reisebedingungen gelten folglich nicht, wenn der Reisende keine Pauschalreise (sondern zum Beispiel verbundene Reiseleistungen gemäß § 651w BGB) gebucht hat. Hierüber wird der Reisende ggf. entsprechend anders informiert.
Die nachfolgenden Allgemeinen Reisebedingungen für Pauschalreisen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen dem Reisenden und Newa Tours als dem Reiseveranstalter zustande kommenden Pauschalreisevertrages.
1.1. Für alle Buchungswege telefonisch, online etc. gilt:
Der Reisende hat für alle Vertragsverpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen einzustehen, sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
1.2. Ergänzend für die Buchung, welche mündlich, telefonisch, schriftlich, per Email, SMS oder per Telefax erfolgt, gilt:
1.3. Für den Vertragsschluss bei Buchungen im elektronischen Geschäftsverkehr (zum Beispiel Internet-App, Telemedien) gilt Folgendes:
1.4. Der Reiseveranstalter weist daraufhin, dass nach den gesetzlichen Vorschriften bei Pauschalreiseverträgen nach, die im Fernabsatz abgeschlossen wurden (Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, Telefax, Emails, per Mobilfunk versendete Kurznachrichten (SMS) sowie Rundfunk, Telemedien und Online-Dienste), kein Widerrufsrecht besteht, sondern lediglich die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte.
2.1. Aus Kundenfreundlichkeit verzichtet Newa Tours auf eine Anzahlung. Der Reisepreis wird 4 Wochen vor Reisebeginn fällig erst nach Erhalt aller notwendigen Reiseunterlagen und ausgestellten Flugtickets, die von Newa Tours im Vorfeld bereits gebucht und auf Vorleistung bezahlt sind.
3.1. Abweichungen wesentlicher Eigenschaften von Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Pauschalreisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und vom Reiseveranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind dem Reiseveranstalter vor Reisebeginn gestattet, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen.
3.2. Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, den Reisenden über Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis vom Änderungsgrund auf einem dauerhaften Datenträger wie etwa durch Email, SMS oder Fax klar, verständlich und in hervorgehobener Weise zu informieren.
3.3. Im Falle einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Eigenschaft einer Reiseleistung oder der Abweichung von besonderen Vorgaben des Reisenden, die Inhalt des Pauschalreisevertrages geworden sind, ist der Reisende berechtigt, innerhalb einer vom Reiseveranstalter gleichzeitig mit Mitteilung der Änderung gesetzten angemessenen Frist entweder die Änderung anzunehmen oder unentgeltlich vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer Ersatzreise zu verlangen, wenn der Reiseveranstalter eine solche Reise angeboten hat.
4.1. Der Reisende kann jederzeit vor Reisebeginn vom Pauschalreisevertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber dem Reiseveranstalter zu erklären. Dem Reisenden wird empfohlen, den Rücktritt auf einem dauerhaften Datenträger zu erklären.
4.2. Tritt der Reisende vor Reiseantritt zurück, so verliert der Reiseveranstalter den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann der Reiseveranstalter eine angemessene Entschädigung (gemäß Stornotafel siehe 4.3) verlangen, soweit der Rücktritt nicht von ihm zu vertreten ist oder am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer-Nähe außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen. Umstände sind unvermeidbar und außergewöhnlich, wenn sie nicht der Kontrolle des Reiseveranstalters unterliegen und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären.
4.3. Die Höhe der Entschädigung bestimmt sich nach dem Reisepreis abzgl. des Wertes der vom Reiseveranstalter ersparten Aufwendungen sowie abzgl. dessen, was er durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwirbt.
Stornobedingungen:
Bei Stornierung der Reise gelten folgende Stornobedingungen:
Der Reiseveranstalter kann den Pauschalreisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Reisende ungeachtet einer Abmahnung durch den Reiseveranstalter nachhaltig stört oder wenn er sich im solchen Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrags gerechtfertigt ist. Dies gilt nicht, soweit das vertragswidrige Verhalten ursächlich auf einer Verletzung von Informationspflichten des Reiseveranstalters beruht. Kündigt der Reiseveranstalter, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis. Er muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt, einschließlich der ihm von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.
6.1. Mängelanzeige / Abhilfeverlangen
Der Reisende ist verpflichtet, seine Mängelanzeige unverzüglich dem Vertreter des Reiseveranstalters vor Ort zur Kenntnis zu geben. Ist ein Vertreter des Reiseveranstalters vor Ort nicht vorhanden und vertraglich nicht geschuldet, sind etwaige Reisemängel dem Reiseveranstalter unter der mitgeteilten Kontaktadresse des Reiseveranstalters zur Kenntnis zu bringen. Über die Erreichbarkeit des Vertreters des Reiseveranstalters bzw. seiner Kontaktstelle vor Ort wird in der Reisebestätigung unterrichtet.
6.2. Fristsetzung vor Kündigung
Will der Reisende den Pauschalreisevertrag wegen eines Reisemangels sofern er erheblich ist, kündigen, hat er dem Reiseveranstalter zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Abhilfe vom Reiseveranstalter verweigert wird oder wenn die sofortige Abhilfe erforderlich ist.
6.3. Gepäckbeschädigung und Gepäckverspätung bei Flugreisen; Anmeldefristen
6.4. Reiseunterlagen
Der Reisende hat den Reiseveranstalter zu informieren, wenn er die notwendigen Reiseunterlagen (z.B. Flugschein, Hotelgutschein) nicht innerhalb der vom Reiseveranstalter mitgeteilten Frist erhält.
7.1. Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden sind und nicht schuldhaft herbeigeführt wurden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche nach internationalen Übereinkünften oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften bleiben von der Beschränkung unberührt.
7.2. Der Reiseveranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden [z.B. Ausflüge], wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Reisebestätigung ausdrücklich und unter Angabe der Identität und Anschrift des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet wurden, dass sie für den Reisenden erkennbar nicht Bestandteil der Pauschalreise des Reiseveranstalters sind und getrennt ausgewählt wurden. Der Reiseveranstalter haftet jedoch, wenn und soweit für einen Schaden des Reisenden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten des Reiseveranstalters ursächlich war.
7.3. Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber dem Reiseveranstalter wird auf einem dauerhaften Datenträger in Schriftform empfohlen.
Die EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens verpflichtet den Reiseveranstalter, den Kunden über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei der Buchung zu informieren. Steht bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, so ist der Reiseveranstalter verpflichtet, dem Reisenden die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften zu nennen, die wahrscheinlich den Flug bzw. die Flüge durchführen wird bzw. werden. Sobald der Reiseveranstalter weiß, welche Fluggesellschaft den Flug durchführen wird, muss er den Reisenden informieren. Wechselt die dem Reisenden als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft, muss der Reiseveranstalter den Reisenden über den Wechsel informieren. Er muss unverzüglich alle angemessenen Schotte einleiten, um sicherzustellen, dass der Reisende so rasch wie möglich über den Wechsel unterrichtet wird. Die Liste der Fluggesellschaften mit EU-Betriebsverbot [Gemeinschaftliche Liste] ist auf folgender Internetseite abrufbar: http://ec.europa.eu/transport/modes/air/safety/air-ban/index_de.htm
9.1. Der Reiseveranstalter wird den Reisenden über allgemeine Pass- und Visaerfordernisse sowie gesundheitspolizeiliche Formalitäten des Bestimmungslandes einschließlich der ungefähren Fristen für die Erlangung von ggf.-notwendigen Visa vor Vertragsabschluss sowie über deren evtl. Änderungen vor Reiseantritt unterrichten.
9.2. Der Reisende ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der behördlich notwendigen Reisedokumente, evtl. erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen, zum Beispiel die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu Lasten des Reisenden. Dies gilt nicht, wenn der Reiseveranstalter nicht, unzureichend oder falsch informiert hat.
9.3. Der Reiseveranstalter haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Reisende ihn mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass der Reiseveranstalter eigene Pflichten verletzt hat.
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Pauschalreisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Pauschalreisevertrages zur Folge. Das Gleiche gilt für die vorstehenden Allgemeinen Reisebedingungen für Pauschalreisen.
STAND 13.11.2025
Reiseveranstalter: NEWA Tours / Russland Reisen
Insolvenzversicherung: Die Kundengeldabsicherung gem. § 651 k BGB besteht über R+V Allgemeine Versicherung AG, Raiffeisenplatz 1, 65189 Wiesbaden.
Reiseveranstalter-Haftpflicht-Versicherung: Die Reiseveranstalter-Haftpflicht-Versicherung besteht über Travelsafe Assistance GmbH & Co.KG (TSA), Neuburger Str. 102 f, 94036 Passau bei HISCOX SA, München.”