St. Petersburg Reisen

Referenzen und Reiseberichte unserer Gäste (Jahr 2004) Über 20 Jahre Qualität und Service

Sehr geehrte Besucher, hier können Sie die Reiseberichte unserer Gäste aus den letzten 20 Jahren nachlesen und einen genaueren Einblick in unseren Service gewinnen. Klicken Sie auf das entsprechende Jahr, dass Sie persönlich interessiert.

Reiseberichte aus dem Reisejahr 2004

Hallo Herr Klein,

anbei unser Bericht über unseren Aufenthalt in St. Petersburg August 2004

Auf die Tage in St. Petersburg hatten wir uns sehr gefreut, jedoch war dabei eine große Spannung, weil wir alles über `s Internet gebucht hatten. Wie würde unsere Reisebegleiterin sein, welche Wohnung erwartete uns? Im Vorfeld war ja alles zu unserer Zufriedenheit gelaufen und Olga hörte sich am Telefon sehr nett und vertrauenerweckend an…

Wir kommen am Montag nach einer langen Busfahrt aus Tallinn am Baltischen Bahnhof an. Olga erwartet uns schon mit einem Großraum-Taxi und bringt uns zur Wohnung auf der Wassilij-Insel. Die Wohnung ist eine Überraschung: so freundlich und komplett ausgestattet, sie zeugt von einem guten Geschmack. Es ist wirklich alles vorhanden, was sich ein Tourist nur denken kann: der volle Kühlschrank mit Gefrierfach, Herd, Spülmaschine, Mikrowelle, Kaffeeautomat, Waschmaschine, Föhn, Fernseher, Telefon – und Platz genug für 4 Personen und unsere jüngste Tochter hatte die Wahl zwischen Schlafen bei den Geschwistern im Wohnzimmer auf der Couch oder bei den Eltern im Ehebett. Noch am Abend machen wir den ersten Rundgang durch die Stadt und gewinnen einen ersten Eindruck von der prächtigen Architektur Petersburgs. Am nächsten Morgen verabreden wir uns mit Olga in der Metrostation und fahren dann mit dem Tragflügelboot nach Peterhof. Die Wettervorhersage bestimmt unser Programm: In den nächsten Tagen soll es Regen geben, doch heute scheint die Sonne und die Kaskaden sind bei Sonnenschein natürlich viel wirkungsvoller. Wir verbringen einen wunderschönen Tag, an dem auch unsere Jüngste voll auf ihre Kosten kommt (z.B. bei den Spaßfontänen). An diesem Abend bereiten wir uns ein kleines Essen in der Wohnung und verbringen den Abend mit Kartenspielen. Am nächsten Tag sehen wir in der Eremitage eine gewaltige Fülle an Kunstwerken in vielen prunkvollen Räumen, für uns ein Genuss und Priska bekommt zwischendrin eine Extraführung von Olga bei den Ritterrüstungen. Es ist wirklich erwähnenswert, wie sehr sich unsere Reiseführerin auf unsere Wünsche und Bedürfnisse eingestellt hat, sogar, als wir uns für den letzten Tag spontan eine andere Besichtigung wünschten. Viele Sehenswürdigkeiten hat Olga uns gezeigt, konnte uns alle Fragen beantworten – auch die unserer neugierigen Tochter, sie stand für uns in der Schlange, gab Tipps für ein gutes Abendessen oder einen Kaffee. Allein hätten wir in der gleichen Zeit nur halb so viel gesehen und die Wege wären sehr viel weiter gewesen!

Wir hatten uns 4 Tage Zeit genommen für das Venedig des Nordens, aber natürlich war die Zeit viel zu kurz: bestimmt werden wir wiederkommen, haben wir doch die Enten in Peterhof mit unseren Münzen getroffen …

Mit freundlichen Grüssen

H. Epping

Wir waren im Herbst 2004 in St. Petersburg, wo die Stadt mit dem weichen Licht und den Herbstfarben eine ganz eigene Schönheit entfaltet. Julia hat uns am ersten Abend am Flughafen abgeholt und zur Wohnung gebracht. Die Wohnung war modern eingerichtet und sehr sauber. Alles Notwendige war vorhanden. Besonders praktisch war die Nähe zur Metro-Station.

Julia führte uns kompetent und aufmerksam zwei Tage lang. Wohnung, Geldwechsel, Visa-Bestätigung, Stadtführung – alles ging stressfrei und problemlos dank Julia. Ihre Deutschkenntnisse sind wie auch ihr Wissen über ihre Stadt St. Petersburg tadellos. Dabei ist Julia sehr natürlich und freundlich und geht auf alle Wünsche der Reisenden ein. Sie hat uns gute, typische Lokale gezeigt, Karten für das Ballet besorgt und uns dank ihrer Kontakte ohne Wartezeit in den Katharinenpalast in Puschkin gebracht. Alles in allem hat St. Petersburg dank Julia bei uns den allerbesten Eindruck hinterlassen. Nach zwei Tagen mit Julia haben wir zwei weitere Tage auch ohne Führung gut überstanden. Für alle, die nicht fließend russisch sprechen, würden wir aber eine sprach- und ortskundige Führerin wie Julia auf jeden Fall empfehlen.

Wir werden sicherlich nochmals nach St. Petersburg reisen und würden Julia jederzeit wieder als Führerin engagieren.

Fa. Emde

Hallo Herr Klein,

vielen Dank Ihnen für die Reisevermittlung. Wir sind mit der von Ihrem Team angebotenen Leistung mehr als zufrieden. Unsere Erwartungen an die Unterkunft oder an die Sehenswürdigkeiten wurden zum Teil deutlich übertroffen.

Insbesondere hat uns gefallen, dass wir da untergebracht wurden. Zugegeben am Anfang waren wir etwas irritiert und besorgt (typisch deutsch), aber schon am ersten Morgen in SPB lernten wir schätzen, dass wir auch einen solchen Einblick geniessen durften. Also ein Dank an Olga für die treffliche Auswahl. Von Vorteil erwies sich auch die Nähe der Wohnung zur Metrostation. So brauchten wir regelmäßig nur 15 min bis zum Treffpunkt Newski Prospekt.
Beeindruckend fanden wir auch das Leben in und um dieser und die anderen Metrostationen. Diese riesigen und zum Teil sehr schönen unterirdischen Räume, die vielen Menschen und die Tiefe, in die uns die Rolltreppen brachten.

Die Wohnung war in einem bestechenden Zustand. Wir konnten die 5 Nächte hervorragend schlafen. Ein kaum ausreichend zu würdigender Vorteil gegenüber anderen Angeboten ist die umfassende Begleitung durch Olga. Dank ihrer Beziehungen und Stadtkenntnisse konnten wir in kurzer Zeit die schönsten Orte in und um SPB in kurzer Zeit entspannt geniessen. So wurden uns lange Warteschlangen erspart, im Katharinenpalast individuelle Führungen ermöglicht, eine nächtliche Stadtrundfahrt geboten u.v.m..

Durch ihre sympathische, kompetente und ausdauernde Art wurde die Reise nach SPB zu einem prekrasnaja Erlebnis. Sollten wir die Stadt noch einmal besuchen -wofür einiges spricht- dann werden wir auf Ihren bzw. Olgas Service gerne zurückgreifen.

Ronny R. und Steffi H.

Sehr geehrter Herr Klein,

die Reise nach Sankt Petersburg mit Sergej war wirklich die entspannteste Städtereise, die wir bislang gemacht haben. Sergej kümmert sich wirklich um alles, das komplette gut aufeinander abgestimmte Besichtigungsprogramm, Restaurants, Balletkarten und der stets gefällte Kühlschrank fürs Frühstück. Falls wir doch einmal verloren gehen sollten, haben wir ja auch noch das von ihm zur Verfügung gestellte Handy, über das wir ihn Tag und Nacht erreichen können. Dies ist besonders in einer Stadt, in der man die Sprache weder versteht noch lesen kann und in der erstaunlicherweise auch noch immer recht wenige Menschen Englisch sprechen, ein gutes Gefühl. Mit dem schicken schwarzen Wolga, den Sergej sicher und umsichtig durch den chaotischen Strassenverkehr von Sankt Petersburg steuert, kann man mühelos ein enormes Programm absolvieren.

Seine besonderen organisatorischen Fähigkeiten, mit denen lange Wartezeiten z.B. bei der Eremitage oder beim Bernsteinzimmer verhindert werden, tragen ebenfalls dazu bei. Seine Kenntnisse über die vielen Sehenswürdigkeiten und die Geschichte von Sankt Petersburg, die er stets mit netten Anekdoten anreichert, sind so, dass sie einen guten überblick und Zusammenhang bieten, aber in der Menge und Detailtiefe noch verdaulich bleiben. Zudem geht er sehr flexibel und locker auf alle möglichen Sonderwünsche ein. Nicht zuletzt gibt eine Reise mit einem „echten“ Sankt Petersburger viele Einblicke in das Alltagsleben der Russen, die einem kein Reisebuch so zu vermitteln vermag.

Britta & Miro

Hallo Herr Klein,

wir sind zurück und waren mit dem Service mehr als zufrieden. Es waren vier sehr schöne Tage in St. Petersburg, alles hat perfekt geklappt. Ich bin von der Leistung die von Ihrem Team geboten wurde wirklich begeistert. Olga ist eine sehr kompetente, einfühlsame und obendrein sympathische Führerin. Durch Ihre Erfahrung und die guten Kontakte hatten wir praktisch keine Wartezeiten und haben uns stundenlanges Warten vor den Kassen bei den wichtigen Sehenswürdigkeiten erspart. Ein eigentlich unbezahlbarer Vorteil, gegenüber Gruppen-, und Individualreisenden. Wir konnten durch Olgas Service in 4 Tagen die Stadt, den Katharinen Palast mit Bernsteinzimmer, Peterhof und einen vollen Tag in der Hermitage Stressfrei genießen. Dies war ohne Zweifel die Beste und Angenehmste Städtereise welche wir jemals gemacht haben, schade das es Ihren Service nicht auch in anderen Städten gibt.

Mit freundlichen Grüßen

H. Kriegbaum

Wir waren von 18.-24.Juli 2004 in Petersburg. Und können jedem Interessenten nur eines sagen: Wenn sie diese grossartige Stadt besuchen wollen, dann sind sie hier auf der richtigen Seite gelandet. Sergej ist der optimale Reiseführer. Mit Witz und Charme hat er uns durch seine Heimatstadt geführt, mit seinem Wolga sicher und bequem zu allen Sehenswürdigkeiten gebracht (zu den bekannten Klassikern aber auch zu weniger bekannten, die man nicht in jedem Reiseführer findet), wo er uns mit seinem beeindruckenden Wissen die Geschichte und die Entwicklung von Petersburg näher brachte. Segej hat sich perfekt um alles super gekümmert (Handy, voller Kühlschrank, Theaterkarten etc.) und sein Reiseprogramm individuell an unsere Wünsche angepasst. Es war eine tolle Woche und wenn wir nochmal nach Petersburg reisen (vielleicht im Winter bei Schnee und Eis!!) dann nur über Sergej.

Fritz+Irene B.

Hallo Herr Klein,

endlich habe ich Zeit gefunden, ein paar Zeilen über unseren rundum gelungenen Urlaub in St. Petersburg zu schreiben.

Hier unser Text:
Eindrücke von einer einwöchigen Reise nach St. Petersburg:

Zu zweit besuchten wir, nicht nur als Neulinge in St. Petersburg, sondern auch zum ersten Mal überhaupt in Russland, vom 2. bis 9. Juni 2004 die Stadt an der Newa. Abends kamen wir am Flughafen Pulkowo an. Dank der Vorbereitung durch Eugen Klein hatten wir alle Papiere und Visa richtig beieinander und wurden dann, noch am Terminal, von Olga in Empfang genommen. Der freundliche Eindruck auf dem Foto aus der Internet-Seite täuscht nicht, sie ist es wirklich!

Obwohl schon reichlich spät, war es natürlich noch hell. So kamen wir bereits am Abend unserer Ankunft in den Genuss einer Stadtbesichtigung vom Auto aus. Bereits auf dem Weg in und durch die Stadt zu unserem Domizil für die nächste Woche wurde uns klar, das wir genau die richtige Wahl getroffen haben und großes Glück gehabt haben, dass alle Pauschalreisen bereits ausgebucht waren! Denn Olga ist nicht nur eine menschlich sehr gewinnende und gebildete Persönlichkeit, sondern als Kunsthistorikerin aus St. Petersburg und Deutschlehrerin schlichtweg die perfekte Reisebegleiterin!

Die Wohnung übrigens befindet sich in 5-Minuten Gehentfernung von der U-Bahn-Station Primorskaia in einem Wohngebiet. Das ist wichtig, denn die U-Bahn ist ein sehr wichtiges Verkehrsmittel in St. Petersburg! Die Ausstattung und die Wohnqualität sind sehr gut, es ist sehr ruhig dort, die nächste Hauptstraße befindet sich außer Hörweite!

Ich denke, dass wir auf eigene Faust nicht halb so viele schöne Sachen gesehen hätten und nur einen Bruchteil dessen verstanden hätten, was wir zu sehen bekamen! Und das war Dank Olgas Auswahl sehr viel! Denn die unzählbaren Bau- und Kunstdenkmaler sind zwar für sich alleine schön anzuschauen, aber ohne den genauen historischen Zusammenhang, den sie uns immer vermittelte, wäre uns vieles verschlossen geblieben! Auch das geistige Klima dieser ganz außergewöhnlichen Stadt hätten wir wohl nicht so mitbekommen ohne eine Begleitung, die weiß, wie St. Petersburg tickt.
Wir fuhren nach einer Woche nach Hause mit der Erkenntnis, dass wir eine wunderbare Stadt kennen gelernt haben!

Auch größere Reisgruppen sind bei Sergej bestens aufgehoben. Er hat unsere 11-köpfige Gruppe 3 Tage lang sicher durch Petersburg geführt und kompetent alles gezeigt und erklärt, was man in so kurzer Zeit in einer so grossartigen Stadt schaffen kann. Besonders komfortabel und angenehm war ein Kleinbus, den er mit Fahrer für uns organisiert hatte und der uns Tag und Nacht zur Verfügung stand. Sergei ist ein freundlicher und angenehmer junger Mann, der sich sehr engagiert um seine Gäste bemüht, ohne an seine Zeit und seinen Feierabend zu denken. Er weiss nahezu alles über St. Petersburg und da er fließend deutsch spricht, kann er dies auch bestens vermitteln. Die guten Eindrücke, die wir aus Petersburg mit nach Hause genommen haben, verdanken wir ihm. Wenn wir wieder kommen, dann sicher wieder gerne unter seiner Führung. Allen Interessenten können wir nur empfehlen: St. Petersburg kennen lernen mit Sergej.

Peter

Hallo,

danke dir Sergej, auch im Auftrag von meinen Freunden.Du hast uns super die Stadt gezeigt. Bei dir waren wir gut aufgehoben. Wir sind wieder gut Zuhause angekommen. Dank dir haben wir Petersburg genossen. Hoffe wir sehen uns nochmal.

Gruß Karl

Hallo, liebe Olga,

wir sind inzwischen wieder gut zu Hause angekommen. Es hat alles prima geklappt, auch die Gitarre haben wir problemlos mitbekommen. Die ersten Bilder, die wir haben entwickeln lassen, sind schon fertig und wir können sie Freunden und Bekannten zeigen. Es war ein wunderschöner Urlaub und Dank Ihrer Hilfe haben wir viel gesehen und erfahren.
Dafür nochmal unseren herzlichsten Dank !!!

Wir werden diese schöne Stadt bestimmt noch einmal besuchen, vielleicht doch mit unserer Victoria, sie war jetzt im nachhinein doch begeistert von den Bildern.
Ganz liebe Grüße, Ihnen alles Gute und weiterhin viel Spaß mit den Gästen wünschen Ihnen

Gisbert und Uta

PS: Das Restaurant, was Sie uns in der Nähe vom Gostiny Dwor empfohlen haben, war sehr schön und als Abschiedsessen sehr passend ! Wir hatten noch einen herrlichen Abend !

Liebe Olga,

für den schönen Bummel durch St. Petersburg möchte ich mich noch einmal herzlich bedanken. Wenn es klappt, kommen meine Frau und ich in 1-2 Jahren, vielleicht mit ein paar Freunden, nach St. Petersburg. Bis dahin haben Sie Ihre Organisation von Privatreisen nach St. Petersburg, bestimmt noch weiter ausgebaut, so tüchtig wie Sie sind.

Auch hierfür wünsche ich Ihnen viel Erfolg !
Viele Grüsse aus Deutschland,

S. Hellmann

PS Leider ist das Foto in Money Honey unscharf.

Als Einzelreisender war ich eine Woche bei Sergej in St. Petersburg in besten Händen. Jeden Morgen wurde ich pünktlich in der Wohnung abgeholt, danach stand mir Sergej solange zur Verfügung, wie ich es wollte. Er lud mich jeden Tag zum Essen in sehr guten Restaurants ein und zeigte mir jede Sehneswürdigkeit, indem er mit hineinging und mir alles bestens erklärte. Jeder Wunsch wurde von den Augen abgelesen, zudem besitze ich nun ein sehr hochwertiges St. Petersburger Porzellan, das ich Dank Sergej sehr günstig erwerben konnte. Daher kann ich allen Freunden der Kultur die Dienste von Sergej bestens empfehlen!!!

Reiner T.

Guten Tag Herr Klein,

ich möchte mich auf diesem Weg noch einmal für die Vermittlung in St. Petersburg bedanken. Nadja war eine sehr freundliche und fachkundige Fremdenführerin und wir sind mit ihr viel gelaufen und haben viel gesehen. Uns hat die Stadt sehr gut gefallen und wir werden die Tage in bester Erinnerung behalten.
Es hat auch alles gut geklappt. Das Malheur im ersten Hotel haben wir mit Hilfe von Nadja und dem Vermittlungsbüro der TUI recht schnell klären können. Leider waren uns beide Hotels viel zu gross – die Touristen wurden (besonders im MOSKWA) wie am Fliessband „abgefertigt“. Im „Pulskowskaja“ war das Personal wesentlich freundlicher. Beim nächsten Mal würde ich ein kleines Stadthotel vorziehen. Auch ein versuchter Taschendiebstahl konnten wir schnell verhindern.

Einen schönen Abend.
MfG

Ruth S.

Hallo Olga, hallo Herr Klein,
für diese Idee und die Umsetzung gehört Ihnen ein großes Lob. Wahnsinn!
Wir sind sehr beeindruckt von St. Petersburg und unsere 5 Tage waren viel, viel zu kurz.
Die Stadt ist ein einziges, riesengroßes Museum und uns wird wohl nichts anderes übrig bleiben, wir werden noch einmal nach St. Petersburg kommen.

Herzliche Grüße, auch von meinen Kollegen und weiterhin viel Erfolg!
Mit freundlichen Grüßen

M. Schmidt

Sehr geehrter Herr Klein!

Vielen Dank für die guten Wünsche: Sie haben gewirkt. Wir sind wieder gut zurückgekommen.
Hier unsere gewünschter Kommentar zum Aufenthalt:

Wohnung auf der Wassilijinsel vom 24. 6. bis 3.7.2004
„Das war einer der schönsten und bereichendsten Städteaufenthalte, die wir je unternommen haben. Die Wohnung liegt wie beschrieben nahe der U-Bahn in einer absolut ruhigen Gegend nicht weit vom der Baltischen See. Man geht durch einen lebendigen Strassenmarkt von der U-Bahnstation zur Wohnung. Dort findet man ein 24-Stunden Lebensmittelgeschäft und Bank zum Wechseln. Auch ein Fischgeschäft mit reichlicher Auswahl hat bis 21.00 Uhr geöffnet. Küche und Kühlschrank waren mit Frühstücksachen gefüllt und man brauchte sich nur zu bedienen. Die Putzfrau brachte während der Woche sogar wieder Brot und Schinken nach.

Olga, unser Petersburger Engel (sie hat langes lockiges Haar und bernsteinfarbene Augen) hat uns alles erklärt und war immer am Handy erreichbar. Sie ist sehr kompetent und sehr zuvorkommend. Mit ihrer Ausbildung in Kulturistik kann sie sowohl die reiche kunstgeschichtliche Vergangen der Stadt St. Petersburg als auch ihrer Geschichte erklären. Manchmal hat sie auch das Offensichtliche erklärt.
Sie hat immer geduldig gewartet und hat uns auch – wie wir es wollten – zu einer Galerie mit moderner Kunst und Photographie geführt und extra eine befreundete Photokünstlerin mobilisiert, die uns ihre piktoralen Bilder von Peterhof gezeigt hat. Sie hat über eine Bekannte, die Führerin in Zarskoje Sielo ist die Palastführung an den Schlangen vorbei organisiert und Karten besorgt. Der Ausflug nach Pawlowsk und Zarskoje Sielo war sehr schön.

Der Transfer vom Flughafen und zum Zug war perfekt organisiert. Auch die extra bestellte Nachtfahrt mit Jura war wunderbar – um 1:30 Uhr die Baltische See in den barocken Sonnenuntergangsfarben wurde nie finster und das Schauspiel des Öffnens der Newa-Brücken hatte seinen eigenen Reiz, das viele Touristen verfolgten. Die Schiffe fahren in kurzen Abständen durch die geöffneten Brücken.

Verglichen mit den Preisen in Hotels war der Aufenthalt in der Wohnung auch recht günstig. Und man kann hautnah erleben, wie die Russen so wohnen und leben – eine Chance, die man als Tourist im Hotel nur sehr selten bekommt.

Vielen Dank nochmals für Ihre Bemühungen und wir werden Ihren Service weiterempfehlen bzw. vielleicht sogar nochmals in Anspruch nehmen.
Mit freundlichen Grüßen

J. Mayr

Lieber Sergej,

vielen Dank für die umfassende und fürsorgliche Betreuung während unseres Urlaubs in Petersburg.Du hast wirklich an alles gedacht,warst liebenswürdig, zuvorkommend,brachtest uns Deine Heimatstadt überzeugend nahe.Wir kommen gern wieder.Wir wünschen Dir weiterhin viel Erfolg. Bis zum nächsten Mal!

Herzliche Grüsse von Roland und Roswitha

Sehr geehrter Herr Klein,

vielen Dank für Ihre Mail und das als Anhang zugesandte Photo!
Meine Eltern sind gestern begeistert aus St. Petersburg zurückgekehrt. Ich habe meine Eltern gebeten Ihnen ihre Meinung zu den von Ihnen angesprochenen Details mitzuteilen. Hier also die Eindrücke meiner Eltern kurz zusammengefasst:

  1. St. Petersburg ist einmaligschön und muß jeden Besucher begeistern. Es gibt so viel zu sehen, dass man hier Monate Zeit bräuchte um einen umfassenden Eindruck zu bekommen. Jedoch lohnt jeder Tag diese schöne Stadt zu bewundern.
  2. Die Wohnung ist gepflegt, sauber, gemütlich und bietet alles, was man für ruhige Urlaubstage haben möchte. Die Lage zu den Einkaufsmöglichkeiten, Markt, Metrostation lässt ebenfalls keine Wünsche offen.
  3. Mit Olga hatten wir die bestmögliche Reiseführerin. Ihr freundliches Wesen wird uns lange angenehm in Erinnerung bleiben. Zum Thema Kunst und Geschichte konnte sie uns wertvolle und kompetente Informationen geben. Ihre Deutschkenntnisse sind perfekt, genau wie ihr Organisationstalent und ihre Pünktlichkeit.
  4. Besonders gut haben uns die Beeindruckenden Gebäude und Kunstwerke gefallen, welche sicherlich einmalig auf dieser Welt sind.

Zusammenfassend sind wir sehr zufrieden und können nach einwöchiger Erfahrung (viel zu kurz für St. Petersburg) die Reise jedem Empfehlen.

Auch ich möchte mich für die sehr gute Abwicklung im Vorfeld vielmals bedanken und werde Sie jederzeit an Freunde und bekannte weiter empfehlen. Sollte jemand Interesse Zeigen St. Peterburg zu besuchen, so werde ich Ihre Internetadresse, sowie E-Mailadresse mit besten Empfehlungen weitergeben.

Bitte danken Sie auch Herrn Depperschmidt für die reibungslose Abwicklung, auch hier hat alles bestens funktioniert.
Mit freundlichen Grüßen

Achim K.

Lieber Herr Klein,

Die Reise zu Olga nach St. Petersburg, (oder umgekehrt?) war das beste Geschenk zum 70. Geburtstag meiner Mutter!

Es ist meine erste Erfahrung von Internet-Shopping für eine Reise. Wie immer, wenn etwas neu ist, hatte ich gewisse Hemmungen, übers Internet bei „unbekannten Personen“ im Ausland Flugtickets, Unterkunft und Betreuung zu buchen. Durch den regelmässigen E-Mail Kontakt mit Ihnen und später mit dem Vertreter der Fluggesellschaft und mit Olga gewann ich bald das Vertrauen in Ihre Organisation und ich sah mich in meiner Einschätzung nicht enttäuscht, denn auf der Reise klappte wirklich alles wie vereinbahrt. Ich finde Ihre Idee super und werde gerne in meiner Umgebung dafür werben.

Die Fluggesellschaft Pulkovo war pünktlich und der Service korrekt. Wer sonst mit westeuropäischen Fluggesellschaften fliegt, kann in den russischen Flugzeugen etwas „Flugnostalgie“ erleben, sich bei der Hinreise auf russisch einstimmen und auf dem Rückflug noch etwas vom Erlebten nachträumen.
Die Unterkunft in einem Miethaus aus sowjetischer Aera ist vollständig saniert und gut eingerichtet. Auch Küche, Bad und Isolation entsprechen einem guten westeuorpäischen Standard.

Olga hat uns von der Ankunft bis zur Abreise (Flughafen) hervorragend betreut. Sie passte das reichhaltige Besuchsprogramm unseren Wünschen, unserer Aufnahme-, und Marschkapazität an. Dank Ihrer guten Beziehungen ersparte Sie uns lange Wartezeiten für Museen und den Besuch von Balett und eines klassischen Konzerts. Als Kennerin der Kultur vermittelte Sie uns eine Fülle von interessanten Informationen zu Bauten, Geschichte, Gemälden, Musik, Traditionen, Essen und Trinken……! Es gelang ihr, uns die lebendige Atmosphäre von St. Petersburg spüren und erleben zu lassen.

Ich kann allen Interessierten – ungeachtet des Alters – einen Besuch nur empfehlen.
Meine Mutter und ich selbst haben unseren Aufenthalt sehr geniessen können und danken Ihnen dafür bestens.

E. Steinmann

Vielen Dank!

Liebe Gäste,

vielen lieben Dank für so schöne Reiseeindrücke.
Wir sind alle sehr froh, dass Ihnen unser Service gefallen hat.
Wir würden uns jederzeit freuen Sie wieder als unseren Gast in St. Petersburg begrüssen zu dürfen!!!

Mit besten Grüssen

Eugen Klein und das gesamte Newa Reisen-Team!

Allgemeine Reisebedingungen für Pauschalreisen

Die nachfolgenden Allgemeinen Reisebedingungen für Pauschalreisen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen dem Reisenden und Newa Reisen als dem Reiseveranstalter zustande
kommenden Pauschalreisevertrages. Sie ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651a bis у BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) und der Artikel 250 und 252 des EGBGB (Einführungsgesetz zum BGB) und füllen diese aus. Die Allgemeinen Reisebedingungen gelten folglich nicht, wenn der Reisende keine Pauschalreise (sondern zum Beispiel verbundene Reiseleistungen gemäß § 651w BGB) gebucht hat. Hierüber wird der Reisende ggf. entsprechend anders informiert.

1. Abschluss des Pauschalreisevertrages

1.1. Für alle Buchungswege, ob über einen Reisebürovermittler, oder direkt beim Reiseveranstalter, telefonisch, online etc. gilt:

  • Grundlage für Angebote des Reiseveranstalters sind, die Reiseausschreibung und die ergänzenden Informationen des Reiseveranstalters für die jeweilige Reise, soweit diese dem Reisenden bei Buchung vorliegen.
  • Weicht der Inhalt der Reisebestätigung des Reiseveranstalters vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot des Reiseveranstalters vor, an das er für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, soweit der Reiseveranstalter bzgl. des neuen Angebots auf die Änderung hingewiesen und seine vorvertraglichen Informationspflichten erfüllt hat und der Reisende innerhalb der Bindungsfrist dem Reiseveranstalter die Annahme durch ausdrückliche Erklärung oder konkludent durch Anzahlung auf den Reisepreis erklärt.
  • Die vom Veranstalter gegebenen vorvertraglichen Informationen über wesentliche Eigenschaften der Reiseleistungen, den Reisepreis und alle zusätzlichen Kosten, die Zahlungsmodalitäten, die Mindestteilnehmerzahl und die Stornopauschalen [gemäß Artikel 250 § 3 Nr. 1, Nr. 3 bis 5 EGBGB) werden nur dann nicht Bestandteil des Pauschalreisevertrages, sofern dies zwischen Reisendem und Reiseveranstalter ausdrücklich vereinbart ist.

Der Reisende hat für alle Vertragsverpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen einzustehen, sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.

1.2. Ergänzend für die Buchung, welche mündlich, telefonisch, schriftlich, per Email, SMS oder per Telefax erfolgt, gilt:

  • Mit der Buchung [Reiseanmeldung) bietet der Reisende dem Reiseveranstalter den Abschluss des Pauschalreisevertrages verbindlich an.
  • Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Reisebestätigung durch den Reiseveranstalter zustande. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird der Reiseveranstalter dem Reisenden eine den gesetzlichen Vorgaben entsprechende Reisebestätigung auf einem dauerhaften Datenträger übermitteln; somit wird dem Reisenden ermöglicht, die Reisebestätigung unverändert so aufzubewahren oder zu speichern, dass sie ihm in einem angemessenen Zeitraum zugänglich ist, etwa auf Papier oder per Email. Der Reisende hat Anspruch auf eine Reisebestätigung in Papierform nach Art. 250 § 6 Abs. 1 Satz 2 EGBGB, wenn der Vertragsschluss in gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit beider vertragsschließenden Parteien oder außerhalb von Geschäftsräumen erfolgte.

 

1.3. Für den Vertragsschluss bei Buchungen im elektronischen Geschäftsverkehr (zum Beispiel Internet-App, Telemedien) gilt Folgendes:

  • Dem Reisenden wird der Ablauf der elektronischen Buchung in der entsprechenden Anwendung erläutert.
  • Dem Reisenden steht zur Korrektur seiner Eingaben, zur Löschung oder zum Zurücksetzen des gesamten Buchungsformulars eine entsprechende Korrekturmöglichkeit zur Verfügung, deren Nutzung erläutert wird.
  • Die zur Durchführung der elektronischen Buchung angebotenen Vertragssprachen sind angegeben.
  • Soweit der Vertragstext vom Reiseveranstalter gespeichert wird, unterrichtet er den Reisenden hierüber und über die Möglichkeit zum späteren Abruf des Vertragstextes.
  • Mit Betätigung des Buttons der Schaltfläche „zahlungspflichtig buchen“ oder „zahlungspflichtig bestellen“ oder mit vergleichbarer Formulierung bietet der Reisende dem Reiseveranstalter den Abschluss des Pauschalreisevertrages verbindlich an.
  • Dem Reisenden wird der Eingang seiner Reiseanmeldung unverzüglich auf elektronischem Weg bestätigt.
  • Die Übermittlung der Reiseanmeldung durch Betätigung des Buttons begründet keinen Anspruch des Reisenden auf das Zustandekommen des Pauschalreisevertrages.
  • Der Vertrag kommt erst durch den Zugang der Reisebestätigung des Reiseveranstalters beim Reisenden zustande, die auf einem dauerhaften Datenträger erfolgt. Erfolgt die Reisebestätigung sofort nach Betätigung des Buttons „zahlungspflichtig buchen“ oder einer vergleichbaren Formulierung durch entsprechende unmittelbare Darstellung der Reisebestätigung am Bildschirm, so kommt der Pauschalreisevertrag mit Darstellung dieser Reisebestätigung zustande. In diesem Fall bedarf es auch keiner Zwischenmitteilung über den Eingang der Buchung, soweit dem Reisenden die Möglichkeit zur Speicherung auf einem dauerhaften Datenträger und zum Ausdruck der Reisebestätigung angeboten wird. Die Verbindlichkeit des Pauschalreisevertrages ist jedoch nicht davon abhängig, dass der Reisende diese Möglichkeit zur Speicherung oder zum Ausdruck tatsächlich nutzt.

 

1.4. Der Reiseveranstalter weist daraufhin, dass nach den gesetzlichen Vorschriften (§§ 312 Abs. 7, 312g Abs. 2 Satz 1, Nr. 9 BGB! bei Pauschalreiseverträgen nach § 651a und § 651c BGB, die im Fernabsatz abgeschlossen wurden (Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, Telefax, Emails, per Mobilfunk versendete Kurznachrichten (SMS) sowie Rundfunk, Telemedien und Online-Dienste), kein Widerrufsrecht besteht, sondern lediglich die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte, insbesondere das Rücktrittsrecht gemäß § 651h BGB. Ein Widerrufsrecht besteht jedoch, wenn der Vertrag über Reiseleistungen nach § 651a BGB außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen worden ist, es sei denn, die mündlichen Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehende Bestellung des Reisenden als Verbraucher geführt worden; im zuletzt genannten Fall besteht keine Widerrufsrecht (§§ 312g Abs. 2 Satz 1, Nr. 9, Satz 2 iVm §320 BGB).

2. Zahlung

2.1. Reiseveranstalter und Reisevermittler dürfen Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Pauschalreise nur fordern oder annehmen, wenn ein wirksamer Kundengeldabsicherungsvertrag besteht und dem Reisenden der Sicherungsschein mit Namen und Kontaktdaten des Kundengeldabsicherers in klarer, verständlicher und hervorgehobener Weise übergeben wurde. Nach Vertragsabschluss wird gegen Aushändigung des Sicherungsscheines eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Reisepreises zur Zahlung fällig. Die Restzahlung wird in der Regel 4 Wochen vor Reisebeginn fällig, sofern der Sicherungsschein übergeben ist und die Reisen wie gebucht durchgeführt.

2.2. Leistet der Reisende die Anzahlung und/oder die Restzahlung auf den Reisepreis nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, obwohl der Reiseveranstalter zur ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist, seine gesetzlichen Informationspflichten erfüllt hat und kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht des Reisenden besteht, so ist der Reiseveranstalter berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten und den Reisenden mit Rücktrittskosten gemäß Ziff. 5.1. bis 5.6. zu belasten.

3. Leistungsänderungen vor Reisebeginn

3.1. Abweichungen wesentlicher Eigenschaften von Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Pauschalreisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und vom Reiseveranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind dem Reiseveranstalter vor Reisebeginn gestattet, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen.

3.2. Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, den Reisenden über Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis vom Änderungsgrund auf einem dauerhaften Datenträger wie etwa durch Email, SMS oder Fax klar, verständlich und in hervorgehobener Weise zu informieren.

3.3. Im Falle einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Eigenschaft einer Reiseleistung oder der Abweichung von besonderen Vorgaben des Reisenden, die Inhalt des Pauschalreisevertrages geworden sind, ist der Reisende berechtigt, innerhalb einer vom Reiseveranstalter gleichzeitig mit Mitteilung der Änderung gesetzten angemessenen Frist entweder die Änderung anzunehmen oder unentgeltlich vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer Ersatzreise zu verlangen, wenn der Reiseveranstalter eine solche Reise angeboten hat.

Der Reisende hat die Wahl, auf die Mitteilung des Reiseveranstalters zu reagieren oder nicht. Wenn der Reisende gegenüber dem Reiseveranstalter reagiert, kann er entweder der Vertragsänderung zustimmen, die Teilnahme an einer Ersatzreise verlangen [sofern ihm eine solche angeboten wurde) oder unentgeltlich vom Vertrag zurücktreten. Wenn der Reisende gegenüber dem Reiseveranstalter nicht oder nicht innerhalb der gesetzten Frist reagiert, gilt die mitgeteilte Änderung als angenommen. Hierauf ist der Reisende in der Erklärung gemäß Ziff. 3.2. in klarer, verständlicher und hervorgehobener Weise hinzuweisen.

3.4. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Hatte der Reiseveranstalter für die Durchführung der geänderten Reise bzw. Ersatzreise bei gleichwertiger Beschaffenheit geringere Kosten, ist dem Reisenden der Differenzbetrag entsprechend § 651m Abs. 2 BGB zu erstatten.

4. Preisänderungen nach Vertragsschluss

4.1. Der Reiseveranstalter kann Preiserhöhungen bis zu 8 % des Reisepreises vornehmen, wenn die Erhöhung des Reisepreises sich unmittelbar ergibt aus einer nach Vertragsschluss erfolgten

  • Erhöhung des Preises für die Beförderung von Personen auf Grund höherer Kosten für Treibstoff oder andere Energieträger, .
  • Erhöhung der Steuern und sonstigen Abgaben für vereinbarte Reiseleistungen, wie Touristenabgaben, Hafen- oder Flughafengebühren oder
  • Änderung der für die betreffende Pauschalreise geltenden Wechselkurse.

Die hierauf beruhenden Änderungen des vereinbarten und geänderten Reisepreises (Differenz) werden entsprechend der Zahl der Reisenden errechnet, auf die Person umgerechnet und der Reisepreis anteilig erhöht. Unterrichtet der Reiseveranstalter den Reisenden durch Email, Fax, SMS, in Papierform etc. nicht klar und verständlich über die Preiserhöhung, die Gründe und die Berechnung spätestens bis 20 Tage vor Reisebeginn, ist die Preiserhöhung nicht wirksam.

4.2. Übersteigt die nach Ziff. 4.1. vorbehaltene Preiserhöhung 8 % des Reisepreises, kann der Reiseveranstalter sie nicht einseitig, sondern nur unter den engen Voraussetzungen des § 651g BGB vornehmen. Er kann dem Reisenden insofern eine entsprechende Preiserhöhung anbieten und verlangen, dass der Reisende sie innerhalb der vom Reiseveranstalter bestimmten angemessenen Frist annimmt oder vom Reisevertrag zurücktritt entsprechend den Regelungen in § 651g BGB.

4.3. Der Reisende kann eine Senkung des Reisepreises verlangen, wenn und soweit sich die in Ziff. 4.1. der genannten Preise, Abgaben oder Wechselkurse nach Vertragsschluss und vor Reisebeginn geändert haben und dies zu niedrigeren Kosten für den Reiseveranstalter führt. Hat der Reisende mehr als den hiernach geschuldeten Betrag gezahlt, ist der Mehrbetrag vom Reiseveranstalter zu erstatten. Der Reiseveranstalter darf von dem zu erstattenden Mehrbetrag die ihm tatsächlich entstandenen Verwaltungsausgaben abziehen. Er hat dem Reisenden auf dessen Verlangen nachzuweisen, in welcher Höhe Verwaltungsausgaben entstanden sind.

5. Rücktritt durch den Reisenden vor Reisebeginn / Rücktrittskosten / Ersatzreisender / Änderungswünsche des Reisenden

5.1. Der Reisende kann jederzeit vor Reisebeginn vom Pauschalreisevertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber dem Reiseveranstalter zu erklären. Falls die Reise über einen Reisevermittler gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden. Dem Reisenden wird empfohlen, den Rücktritt auf einem dauerhaften Datenträger zu erklären.

5.2. Tritt der Reisende vor Reiseantritt zurück, so verliert der Reiseveranstalter den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann der Reiseveranstalter eine angemessene Entschädigung verlangen, soweit der Rücktritt nicht von ihm zu vertreten ist oder am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer-Nähe außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen. Umstände sind unvermeidbar und außergewöhnlich, wenn sie nicht der Kontrolle des Reiseveranstalters unterliegen und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären.

5.3. Die Höhe der Entschädigung bestimmt sich nach dem Reisepreis abzgl. des Wertes der vom Reiseveranstalter ersparten Aufwendungen sowie abzgl. dessen, was er durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwirbt. Die Höhe der Entschädigung ist auf Verlangen des Reisenden durch den Reiseveranstalter zu begründen.

5.4. Dem Reisenden bleibt in jedem Falle der Nachweis gestattet, die dem Reiseveranstalter zustehende angemessene Entschädigung sei wesentlich niedriger, als die von ihm geforderte Entschädigungspauschale.

5.5. Der Reiseveranstalter behält sich vor, eine individuell berechnete Entschädigung zu fordern. In diesem Fall ist der Reiseveranstalter verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen sowie abzüglich dessen, was er durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwirbt, konkret zu beziffern und zu begründen.

5.6. Ist der Reiseveranstalter in Folge eines Rücktritts zur Rückerstattung auf den Reisepreis verpflichtet, hat er unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rücktrittserklärung zu leisten.

5.7. Das gesetzliche Recht des Reisenden, gemäß § 651e BGB vom Reiseveranstalter durch Mitteilung auf einem dauerhaften Datenträger zu verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Pauschalreisevertrag eintritt, bleibt durch die vorstehenden Vertragsbestimmungen unberührt. Eine solche Erklärung ist in jedem Falle rechtzeitig, wenn sie dem Reiseveranstalter nicht später als 7 Tage vor Reisebeginn zugeht.

6. Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen

Der Reiseveranstalter kann den Pauschalreisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Reisende ungeachtet einer Abmahnung durch den Reiseveranstalter nachhaltig stört oder wenn er sich im solchen Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrags gerechtfertigt ist. Dies gilt nicht, soweit das vertragswidrige Verhalten ursächlich auf einer Verletzung von Informationspflichten des Reiseveranstalters beruht. Kündigt der Reiseveranstalter, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis. Er muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt, einschließlich der ihm von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.

7. Mitwirkungspflichten der Reisenden

7.1. Mängelanzeige / Abhilfeverlangen

Wird die Reise nicht frei von Reisemängeln erbracht, so kann der Reisende Abhilfe verlangen. Soweit der Reiseveranstalter in Folge einer schuldhaften Unterlassung der Mängelanzeige nicht Abhilfe schaffen konnte, kann der Reisende weder Minderungsansprüche nach § 651m BGB noch Schadensersatzansprüche nach § 651 n BGB geltend machen.

Der Reisende ist verpflichtet, seine Mängelanzeige unverzüglich dem Vertreter des Reiseveranstalters vor Ort zur Kenntnis zu geben. Ist ein Vertreter des Reiseveranstalters vor Ort nicht vorhanden und vertraglich nicht geschuldet, sind etwaige Reisemängel dem Reiseveranstalter unter der mitgeteilten Kontaktadresse des Reiseveranstalters zur Kenntnis zu bringen. Über die Erreichbarkeit des Vertreters des Reiseveranstalters bzw. seiner Kontaktstelle vor Ort wird in der Reisebestätigung unterrichtet.

Der Reisende kann jedoch die Mängelanzeige auch seinem Reisevermittler, über den er die Pauschalreise gebucht hat, zur Kenntnis bringen.

Der Vertreter des Reiseveranstalters ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Er ist jedoch nicht befugt, Ansprüche anzuerkennen.

7.2. Fristsetzung vor Kündigung

Will der Reisende den Pauschalreisevertrag wegen eines Reisemangels der in § 651 i Abs. 2 BGB bezeichneten Art, sofern er erheblich ist, nach § 6511 BGB kündigen, hat er dem Reiseveranstalter zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Abhilfe vom Reiseveranstalter verweigert wird oder wenn die sofortige Abhilfe erforderlich ist.

7.3. Gepäckbeschädigung und Gepäckverspätung bei Flugreisen; Anmeldefristen

  • Der Reisende wird darauf hingewiesen, dass Gepäckbeschädigung und -verspätung im Zusammenhang mit Flugreisen nach den flugverkehrsrechtlichen Bestimmungen vom Reisenden unverzüglich vor Ort mittels Schadensanzeige („P.I.R.“) der zuständigen Fluggesellschaft schriftlich anzuzeigen sind. Fluggesellschaften und Reiseveranstalter können die Erstattungen auf Grund internationaler Übereinkünfte ablehnen, wenn die Schadensanzeige nicht ausgefüllt worden ist. Die Schadensanzeige ist bei Gepäck-Beschädigung binnen 7 Tagen, bei Gepäck-Verspätung innerhalb 21 Tagen nach Aushändigung des Gepäcks zu erstatten.
  • Zusätzlich ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung / Verspätung von Reisegepäck unverzüglich dem Reiseveranstalter, seinem Vertreter bzw. seiner Kontaktstelle oder dem Reisevermittler anzuzeigen. Dies entbindet den Reisenden nicht davon, die Schadensanzeige an die Fluggesellschaft (.,P.I.R.“) innerhalb der vorstehenden Fristen zu erstatten.

7.4. Reiseunterlagen

Der Reisende hat den Reiseveranstalter oder seinen Reisevermittler, über den er die Pauschalreise gebucht hat, zu informieren, wenn er die notwendigen Reiseunterlagen (z.B. Flugschein, Hotelgutschein) nicht innerhalb der vom Reiseveranstalter mitgeteilten Frist erhält.

8. Beschränkung der Haftung

8.1. Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden sind und nicht schuldhaft herbeigeführt wurden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche nach internationalen Übereinkünften oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften bleiben von der Beschränkung unberührt.

8.2. Der Reiseveranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden [z.B. Ausflüge], wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Reisebestätigung ausdrücklich und unter Angabe der Identität und Anschrift des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet wurden, dass sie für den Reisenden erkennbar nicht Bestandteil der Pauschalreise des Reiseveranstalters sind und getrennt ausgewählt wurden. Die §§ 651b, 651c, 651w und 651y BGB bleiben hierdurch unberührt. Der Reiseveranstalter haftet jedoch, wenn und soweit für einen Schaden des Reisenden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten des Reiseveranstalters ursächlich war.

8.3. Ansprüche nach dem § 651 i Abs. 3 Nr. 2, 6 bis 7 BGB hat der Reisende gegenüber dem Reiseveranstalter geltend zu machen. Die Geltendmachung kann auch über den Reisevermittler erfolgen, wenn die Pauschalreise über diesen Reisevermittler gebucht war. Eine Geltendmachung auf einem dauerhaften Datenträger wird empfohlen.

8.4. Der Reiseveranstalter weist im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucherstreitbeilegung darauf hin, dass er nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teilnimmt. Sofern eine Verbraucherstreitbeilegung nach Drucklegung dieser Allgemeinen Reisebedingungen für den Reiseveranstalter verpflichtend würde, informiert der Reiseveranstalter den Reisenden hierüber in geeigneter Form. Der Reiseveranstalter weist für alle Reiseverträge, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, auf die Europäische Online- Streitbeilegung-Plattform hin: http://ec.europa.eu/consumers/odr/

9. Informationspflichten über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens

Die EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens verpflichtet den Reiseveranstalter, den Kunden über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei der Buchung zu informieren. Steht bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, so ist der Reiseveranstalter verpflichtet, dem Reisenden die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften zu nennen, die wahrscheinlich den Flug bzw. die Flüge durchführen wird bzw. werden. Sobald der Reiseveranstalter weiß, welche Fluggesellschaft den Flug durchführen wird, muss er den Reisenden informieren. Wechselt die dem Reisenden als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft, muss der Reiseveranstalter den Reisenden über den Wechsel informieren. Er muss unverzüglich alle angemessenen Schotte einleiten, um sicherzustellen, dass der Reisende so rasch wie möglich über den Wechsel unterrichtet wird. Die Liste der Fluggesellschaften mit EU-Betriebsverbot [Gemeinschaftliche Liste] ist auf folgender Internetseite abrufbar: http://ec.europa.eu/transport/modes/air/safety/air-ban/index_de.htm

10. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften

10.1. Der Reiseveranstalter wird den Reisenden über allgemeine Pass- und Visaerfordernisse sowie gesundheitspolizeiliche Formalitäten des Bestimmungslandes einschließlich der ungefähren Fristen für die Erlangung von ggf.-notwendigen Visa vor Vertragsabschluss sowie über deren evtl. Änderungen vor Reiseantritt unterrichten.

10.2. Der Reisende ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der behördlich notwendigen Reisedokumente, evtl. erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen, zum Beispiel die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu Lasten des Reisenden. Dies gilt nicht, wenn der Reiseveranstalter nicht, unzureichend oder falsch informiert hat.

10.3. Der Reiseveranstalter haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Reisende ihn mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass der Reiseveranstalter eigene Pflichten verletzt hat.

11. Salvatorische Klausel

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Pauschalreisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Pauschalreisevertrages zur Folge. Das Gleiche gilt für die vorstehenden Allgemeinen Reisebedingungen für Pauschalreisen.

STAND 01.07.2018

Reiseveranstalter: Newa Reisen

Insolvenzversicherung: Die Kundengeldabsicherung gem. § 651 k BGB besteht über R+V Allgemeine Versicherung AG, Raiffeisenplatz 1, 65189 Wiesbaden. 

Reiseveranstalter-Haftpflicht-Versicherung: Die Reiseveranstalter-Haftpflicht-Versicherung besteht über Travelsafe Assistance GmbH & Co.KG (TSA), Neuburger Str. 102 f, 94036 Passau bei HISCOX SA, München.”